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Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGBS SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH

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Stand: 6. November 2025



I. Geltungsbereich


1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("AGB") gelten nur für Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB ("Käufer/Besteller").


2. Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Käufer vor oder bei Vertragsschluss auf sie in zumutbarer Weise hingewiesen wurde und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte.


3. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, welche vom Käufer/Besteller im Zuge der Bestellung ausdrücklich anerkannt werden.


4. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers sind auch dann unwirksam, wenn der Käufer/Besteller auf die Wirksamkeit seiner Allgemeinen

Geschäftsbedingungen hinweist und Verträge mit dem Verkäufer/Auftragnehmer nur zu seinen Bedingungen abschließen will.


5. Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers werden nur dann Bestandteil der Geschäftsbeziehung, wenn wir als Verkäufer/Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.




II. Angebotsgültigkeit, Preise und Lieferkonditionen


1. Die in Musterbüchern / Kollektionsbüchern enthaltene Preislisten sind unverbindlich.


2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist (siehe Incoterm auf Auftragsbestätigung), gelten die Preise und Lieferungen ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt der Käufer.


3. Die Gültigkeit eines Angebots ist auf dem Angebotsbeleg vermerkt. Das Angebot wird jedoch erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer verbindlich


4. Soweit schriftlich mitgeteilte Lieferfristen infolge höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Störungen beim Versand, behördlicher Verfügungen, Exportkontrollprozessen, Pandemie, Krieg, Streik oder fehlender Selbstbelieferung nicht eingehalten werden können, ist der Verkäufer/Auftragnehmer für die Dauer der eingetretenen Störung von der Lieferverpflichtung befreit.


5. In diesen Fällen kann vom Käufer/Besteller weder Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht noch Schadenersatz verlangt werden.


6. Teillieferungen sind zulässig. Der Verkäufer/Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen; die Rechnungsbeträge sind entsprechend den Zahlungsbedingungen zu bezahlen.


7. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Exportgeschäft gelten die jeweils vereinbarten „Incoterms“, welche auch auf der Auftragsbestätigung ersichtlich sind


8. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung der Bestellung, verschiebt sich der Liefertermin automatisch und wird neu festgelegt. Wir bemühen uns, die geänderte Bestellung schnellstmöglich auszuführen.


9. Sollten wir den ursprünglich zugesagten Liefertermin nicht einhalten können, sind wir berechtigt, den Lieferzeitraum einmalig angemessen zu verschieben. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur, wenn auch der neue Liefertermin nicht eingehalten wird. Voraussetzung ist, dass der Kunde uns bei Vertragsschluss schriftlich darüber informiert hat, dass die Einhaltung des Liefertermins für ihn wesentlich ist. Fälle höherer Gewalt bleiben hiervon unberührt.



III. Produktbeschaffenheit, Anwendungshinweise und Beratung


1. Unsere Auskünfte und Beratungen beruhen auf langjähriger Erfahrung und erfolgen nach bestem Wissen. Sie entbinden den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, die Ware eigenverantwortlich zu prüfen und sachgemäß zu verwenden. (Wareneingangskontrolle).


2. Die folgenden Eigenschaften stellen produktionsbedingte Merkmale dar und sind als Bestandteil der Ware hinzunehmen:


​a) Maßabweichungen bis zu ± 3 % der Flächenabmessungen,

​b) chargenbedingte Unterschiede in Farbe, Struktur oder Optik, insbesondere im Vergleich zu Musterbüchern, Musterrollen oder Musterabschnitten,

​c) Farbnuancen oder sichtbare Naturfasern, die durch den Einsatz von Naturmaterialien entstehen können.

​d) Eine leicht changierende Flächenwirkung ist ebenfalls möglich.

3. Die beigefügten Verarbeitungshinweise sind verbindlich zu beachten. Insbesondere ist die optische Wirkung der Tapete nach dem Anbringen von drei Bahnen jeder Rolle zu prüfen, um etwaige Abweichungen frühzeitig zu erkennen.



IV. Mängelrüge und Gewährleistung


1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware – unabhängig davon, ob sie an ihn oder einen benannten Dritten geliefert wurde – unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel, insbesondere Transportschäden, falsche Warenart oder Mengenabweichungen, sind spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach Anlieferung schriftlich zu melden und zusätzlich auf dem Fracht- oder Lieferpapier zu vermerken. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelanzeige, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.


2. Eine Mängelrüge muss den Mangel eindeutig beschreiben und folgende Nachweise enthalten:


a) aussagekräftige Fotos des Schadens,

​b) bei beschädigter Verpackung: Fotos vor dem Auspacken und Meldung an den Spediteur,

​c) Einsendung der vollständigen, unbenutzten beanstandeten Rolle,

d) Liefernachweise sämtlicher betroffener Artikel,

e) bei bereits verarbeiteter Ware: Musterabschnitte mit erkennbaren Mängeln. Wird trotz festgestellten Mangels mit der Verarbeitung fortgefahren, entfallen sämtliche ​Gewährleistungsansprüche.


3. Stellt sich im Rahmen der Überprüfung ein Mangel heraus, hat der Käufer die betroffene Ware sachgerecht zu lagern und zur Abholung bereitzuhalten. Verbringt der Käufer die Ware an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten der Rücksendung.


4. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, leisten wir nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Mängeln einzelner Teile bleibt die restliche Lieferung vertragsgemäß, sofern deren Nutzung zumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist sie wirtschaftlich unzumutbar, kann der Käufer Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Ware zurücktreten. Ein Rücktritt bei nur geringfügigen Mängeln ist ausgeschlossen. Im Fall der Rückabwicklung besteht Anspruch nur auf Rückzahlung für tatsächlich zurückgesandte mangelhafte Teile.


5. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, die nach Gefahrenübergang entstanden sind, insbesondere durch:


​– unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Anwendung,

​– nachträgliche Beschädigung durch den Käufer oder Dritte. 

Geringfügige, handelsübliche Abweichungen (z. B. in Farbe oder Maß), die die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.



6. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware



V. Haftung


1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.


2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist in diesem Fall ausgeschlossen.


3. Im Übrigen ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.


4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



VI. Zahlung

1. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen per Vorauskasse zu zahlen.


2. Bei schriftlich vereinbarten Zahlungskonditionen und Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.


3. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug oder Bonitätsverschlechterung die vereinbarten Zahlungsbedingungen zu ändern.


4. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss wesentlich oder wird eine solche Verschlechterung bekannt, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.


5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge einschließlich Zinsen besteht keine Lieferverpflichtung aus laufenden Verträgen.


6. Bei Zahlungsverzug werden eingehende Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.



VII. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung


1. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts – mit Ausnahme von Ansprüchen aus Gewährleistung – nur berechtigt, wenn der zugrunde liegende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


2. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.



VIII. Eigentumsvorbehalt


1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen (z. B. Zinsen,

Finanzierungskosten), Eigentum des Verkäufers.


2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu verbinden. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Erzeugnisse. Der Verkäufer erwirbt hieran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Gesamtwert.


3. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – auch im Rahmen von Kontokorrentverhältnissen oder Factoring – in Höhe des Rechnungswertes an den Verkäufer ab. Der Käufer darf diese Forderungen weiterhin einziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse kann der Verkäufer die Einziehungsermächtigung widerrufen. Auf Verlangen muss der Käufer die Abtretung gegenüber dem Drittschuldner offenlegen.


4. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Verfügungen über die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sind unzulässig, solange das Eigentum nicht vollständig auf den Käufer übergegangen ist.


5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Feuer-, Diebstahl- und Wasserschäden zu versichern. Versicherungsansprüche tritt der Käufer in Höhe des Warenwerts an den Verkäufer ab.


6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen (z. B. Pfändungen) hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.



IX. Datenschutzerklärung


1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung unter www.sibu-wallcoverings.de/datenschutz abrufbar.



X. Sonstige Bestimmungen


1. Urheberrechtsvermerk : Bei der Veröffentlichung von zur Verfügung gestellten Bildern ist auf die korrekte Quellenangabe gemäß Dateiname zu achten. Für Verstöße gegen das Urheberrecht durch fehlende oder fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen.


2. Wir sind berechtigt, unsere AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden auf elektronischem Weg bekannt gegeben.


3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen vollwirksam.


4. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Gütersloh, sofern der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.


5. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.


6. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch digital übermittelte und vom Vertragspartner bestätigte Vereinbarungen gelten als schriftlich.


7. Mit dieser Fassung verlieren alle früheren Fassungen dieser AGB ihre Gültigkeit. 


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